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Wohnungs­vermittlungs­gesetz - Was darf der Makler und was nicht? #198

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Um die gewünschte Mietwohnung zu bekommen, sind für Mieter heutzutage einige Hürden zu überwinden, denn oft werden neben zahlreichen Fragen durch den Vermieter auch besondere Vereinbarungen zur Ablöse von Einrichtungsgegenständen, Übernahme von Schönheitsreparaturen und Maklerprovisionen verlangt.  Gerade bei einer hohen Zahl von Mitbewerbern lassen sich die zukünftigen Mieter dann oft auf teure und rechtlich unwirksamen Abmachungen ein, um den Mietvertrag zu bekommen.  Hier kommt nun der professionelle Makler ins Spiel, der mit seinem Fachwissen das ausgleichende Gewicht zwischen den Parteien ist. Bei der Vermittlung einer Mietwohnung durch einen Makler gibt jedoch das Wohnungsvermittlungsgesetz die Grenzen und die Handlungsmöglichkeiten des Maklers vor. Der Anspruch des Maklers auf die Provision und den Auslagenersatz werden hier genauso geregelt wie die Übernahme- und Ablösevereinbarungen für Einrichtungsgegenstände. In diesem BLOG Beitrag erfahren Sie etwas zum Leitbild des Mietmaklers, alles rund um die Provision und welche Renovierungsklauseln im Mietvertrag unwirksam sind und welche nicht. Viel Spaß beim Schauen!

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