Es gibt viele Rechtsurteile, welche Konsequenzen die Falschangabe der Wohnfläche einer Immobilie zur Folge haben kann. Einfach betrachtet schuldet der Makler seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen. Er darf im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen. Informationen des Eigentümers darf der Makler daher grundsätzlich ungeprüft weitergeben. Genau diesen Sachverhalt können Sie für sich im Einkaufsprozess als Vorteil nutzen und Vertrauen zum Eigentümer aufbauen. Wie Sie dabei vorgehen können, erfahren Sie in diesem Video.
* Video 26 im Kurs "Erfolg beim Immobilieneinkauf - Makler-Wissen für die Praxis"
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