Fortbildungs­pflicht

Der Bundesrat hat am 22.09.2017 den Gesetzesbeschluss (Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler) des Bundestages vom 22.06.2017 gebilligt, der eine Fortbildungspflicht für Immobilienmakler einführt. Das Gesetz tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft.

Dies führt zu elementaren Veränderungen in der Immobilienbrache. Wir sind auf diese Veränderung bestens vorbereitet und möchten Ihnen dabei helfen als Immobilienmakler sehr erfolgreich zu sein oder Ihnen einen vielversprechenden Einstieg in die Immobilienbranche als Immobilienmakler zu ermöglichen. Konkret wirkt sich die Gesetzesveränderung bzgl. der Berufs­zulassungs­regelung für gewerbliche Immobilien­makler wie folgt aus.

Makler mit Berufserfahrung

Wenn Sie bereits ein Makler mit Berufserfahrung sind benötigen Sie trotzdem einen Fortbildungsnachweis (Es gibt keine "Alte-Hasen-Regelung", wie das beim Sachkundenachweis angedacht war). Unabhängig davon ob Sie bereits seit 1, 5, oder 10 Jahren (oder sogar noch länger) tätig sind und fachliche Qualifikationen mit Abschlusszertifikaten erlangt haben sieht das "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Makler" regelmäßige Weiterbildungen vorDiese müssen gegenüber der Erlaubnisbehörde (Verwaltungsbehörde des Betriebssitzes, z.B. Gewerbeamt) nachgewiesen werden und zwar im Turnus von 3 Jahren, mindestens 20 Stunden. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Alle Trainings-, Seminar- und Ausbildungsangebote die von der PROFI-MAKLER-AKADEMIE entwickelt worden sind und auf der Webseite makler-wissen.de angeboten werden, erfüllten die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung eines Fortbildungszertifikats. Mit der Buchung z.B. eines Seminars "Grundbuchrecht" erhalten Sie eines von der PROFI-MAKLER-AKADEMIE ausgestelltes Fortbildungszertifikat. Im folgenden eine Aufstellung einiger Seminarangebote. Für diese Seminare ist keine Abschlussprüfung notwendig.