Verweisungs­klausel im Maklerauftrag

Stellen Sie sicher, dass Sie immer eine Provisionsrechnung stellen können

Der Abschluss eines Makleralleinauftrags ist das Ergebnis von viel Arbeit. Als Immobilienmakler hat man es damit geschafft einen Verkäufer davon zu überzeugen, dass man der richtige Partner für den Verkauf einer Immobilie ist. Mit der Unterschrift des Eigentümers wird ab jetzt noch mehr Arbeit, Zeit und Geld für die Vermarktung der Immobilie notwendig sein. Aus diesem Grund ist es so wichtig sicherzustellen, dass man auch wirklich die Möglichkeit hat die Immobilie zu vermitteln. Nur das alleine stellt sicher, dass man einen Provisionsanspruch hat. Dafür ist im Maklerauftrag die Aufnahme einer Verweisungsklausel so elementar. Erfahren Sie in diesem Video mehr dazu.

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