Die Einführung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss von Makleraufträgen hat für den Immobilienmakler in der Praxis zu elementaren Veränderungen geführt. Besonders gravierend ist die Vorgehensweise beim Abschluss eines Makler-Käufer-Auftrags. Zum einen muss sichergestellt sein, dass eine zu 100% sichere Nachweisbestätigung für ein Objekt vorliegt. Zum anderen muss darauf geachtet werden, dass eine Widerrufsbelehrung durchgeführt worden ist. Erfahren Sie, was in der Praxis dabei besonderes wichtig ist und welche Fallstricke trotz Widerrufsbelehrung entstehen können.
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