Der Kurs befasst sich mit der Belehrung des Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht. Seit der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie die am 13. Juni 2014 in Kraft getreten ist, gelten auch für der Abschluss mancher Maklerverträge die Beachtung der entsprechenden Vorschriften. Die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht gelten für Maklerverträge im Fernabsatz und solche, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen werden, wenn der Makler als Unternehmer (§ 14 BGB) und der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Beachtet der Makler das Widerrufsrecht nicht oder belehrt er nicht ordnungsgemäß, hat dies in den meisten Fällen den Verlust der Maklerprovision zu Folge.
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